AGB
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungenn
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns
auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden.
Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein
und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines
vom Kunden nachgewiesenen Schadens, dies gilt nicht,
wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen
ist.
Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der
Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald
wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung
Beauftragten übergeben haben.
3. Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des
Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss
und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von
mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen
weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der
Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen
ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10 %
des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen
Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung
berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere
wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen
handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht
nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in
unserem Verantwortungsbereich liegen.
4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung
beim Kunden ohne Abzug fällig.
Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegen
zu nehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur
erfüllungshalber.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe
von 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8%
bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen
eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten,
ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich
niedriger, als von uns geltend gemacht.
Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 e ansetzen.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die
Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden
nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten
Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften
mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis
sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus
der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für
Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere
Bestimmungen:
Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware
im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch
nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die
aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem
Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt
unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall
einschließlich des Veredelungsanteils.
Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn,
unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens
2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einziehungsermächtigung
widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet
sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns
erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich
seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur
Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner
unseres Kunden haben wir in diesem Fall das
Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten
unsere Forderungen aus unseren Rechnungen
nachhaltig um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen
unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen
trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte
Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in
Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich
das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu
übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der
jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich
ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.
Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt
verkauften Ware berechtigt, bis wir von
unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen und
dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von
Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
6. Sachmängelhaftung
Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für
Sachmängel:
– auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (PKW-Reifen
und LKW-Reifen)
– auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte PKW-Reifen
und runderneuerte LKW-Reifen
– auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.
Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab
Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren
Kunden.
Die Begrenzung auf ein Jahr gilt nicht hinsichtlich
Ansprüchen auf Schadenersatz nach § 437 Ziffer 3 BGB,
sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. In diesem
Fall gelten die gesetzlichen Fristen.
Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird,
soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten
Reklamationsformular übersandt werden, um uns die
Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen.
Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden
wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an
den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14
Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.
Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden.
Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige
Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang
beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige
Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des
Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die
von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche
sind in diesem Fall ausgeschlossen, es
sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche
nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit trifft.
Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit
Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit
Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung zu wählen.
Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach
seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären.
Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend
dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens
geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu
leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift
oder Zahlung.
Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen,
wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden
ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder
in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst
auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr
vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich
gemacht worden sind,
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich
nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt
waren, insbesondere durch Überschreiten der für
die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und
der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung
schadhaft wurden oder durch andere Störungen im
Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung
beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen,
rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert
werden,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung
schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt
worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben
nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden,
vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung
auf diese Notwendigkeit hingewiesen,
i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm
beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,
j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware
vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder
Unfall zurückzuführen sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten
Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen
ohne Ventilauswechslung (PKW-Reifen) oder ohne
neuen Dichtungsring (LKW-/Schulterreifen) durch den
Kunden oder Dritte montiert wurden.
Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im
Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden
Aufwendungen.
Streitigkeiten über Sachmängelhaftungsansprüche und
Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige
Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und
Vulkaniseurhandwerk e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn
unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem
Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls
schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle
wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer
des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger
Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig,
wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre
Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens
geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich
nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen
von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das
Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.
7. Haftung
Wir haften auf Schadensersatz, wenn uns oder unsere
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert oder
Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch
unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes
Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.
Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher
Pflichten.
Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf
den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen
Schaden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschäfte mit
Verbrauchern handelt.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen uns
ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten
nicht bei körperlichen Schäden.
Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht,
falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes
haften.
8. Allgemeine Regelungen
Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz.
Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich
schriftlich bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
B. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen
Für Fahrzeugreparaturen, außer solchen an Reifen und
Rädern, gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A
aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.
1. Kostenvoranschlag
Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag,
der die voraussichtlichen Reparaturkosten
einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen
bis zu 10 % von diesem Kostenvoranschlag sind
zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar.
Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte
Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme
verrechnet.
2. Fertigstellungstermine
Überschreiten wir verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine,
haften wir gegenüber unserem Kunden auf Schadensersatz
für von diesem nachgewiesen und auf der Verzögerung
ursächlich beruhende Schäden.
Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet.
Nimmt der Kunde auf Grund von uns zu vertretender
Terminüberschreitung ein Ersatzfahrzeug in Anspruch,
erstatten wir die hierfür entstehenden Kosten unter
Berücksichtigung einer etwaigen Ersparnis für den Kunden
durch Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs.
Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen,
dass die Terminüberschreitung auf höherer Gewalt
beruht.
3. Unternehmerpfandrecht
Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht
uns wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches
Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in
unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen
aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen
Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit
dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für
sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das
vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
4. Abnahme
Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes
verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren.
Die Abnahme soll erfolgen in unserem Betrieb,
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er
den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten
Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns
unverzüglich abholt.
Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften
wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Sachmängelhaftung
Wir haften bei Sachmängeln auf Dauer eines Jahres ab
Ablieferung des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden.
Die Regelungen unter A 6 gelten entsprechend.
Schlagen zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder der
Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde entsprechend der
Bestimmung unter A Ziffer 6 berechtigt, zu mindern oder
vom Vertrag zurückzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die unter A Ziffer 5 geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte
beziehen sich ausschließlich auf Teile, die nicht wesentliche
Bestandteile des Fahrzeugs werden.
Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser
Eigentum über.
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| Felgenberatung |
Ziehen Sie ihrem Auto doch mal neue Felgen an - einfach online!
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| Flotten Award |
Bereits zum fünften Mal: "Bester Reifenservice Deutschlands"!
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| Gewinnspiel |
Gewinnen Sie mit uns heisse Preise!
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